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Fahrzeugfinanzierung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Hallo Motorrad-Fans,

nachfolgend finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Finanzierungsformen, -modellen sowie zu allen Zusatzleistungen.

Um Ihnen den Weg zu Ihrem "Traum auf zwei Rädern" durch eine günstige Finanzierung so leicht und angenehm wie möglich zu gestalten, ist im folgenden der Verfahrensweg detailliert und wie wir hoffen, leicht verständlich, erklärt.

Zögern Sie aber bitte nicht, sich zwecks Erstellung eines individuellen Angebotes, bei Fragen, Anregungen und konstruktiver Kritik - vor und nach dem Abschluß Ihres Kreditkaufes, vertrauensvoll an Ihren Kundenberater zu wenden, der Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung steht.

Wir sind überzeugt davon, daß unsere Finanzierungsangebote Sie begeistern werden, und dürfen Ihnen schon jetzt viel Spaß mit Ihrem neuem Rollrer / Motorrad und eine schöne Saison wünschen!


Finanzieren mit Zweirad GRISSE ist wirklich kinderleicht!

Nachdem Ihre Wahl bezüglich Fahrzeug und Finanzierungsangebot gefallen ist, füllen Sie einfach die Kreditanfrage und Selbstauskunft aus, die zur Prüfung Ihrer Bonität dient. Sie ist die Grundlage der Entscheidung über Ihren Kreditantrag.

Wahlweise können Sie dazu das gedruckte oder das im
Download-Bereich enthaltene Formular ausfüllen und uns per Telefax, E-Mail oder auch klassisch per Post übermitteln. Alternativ nimmt Ihr Kundenberater die Selbstauskunft auch gerne telefonisch auf.

Lediglich Ihr Personalausweis und eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung (nicht älter als zwei Monate) oder aber bei Nettokreditbeträgen unter EURO 4.000,- Ihre gültige Kredit- oder EC-Karte werden von uns als Identifikations- bzw. Einkommensnachweis benötigt.

Bitte bringen Sie diese Unterlagen entsprechend zur Aufnahme der Kreditanfrage und Selbstauskunft mit, bzw. übermitteln Sie uns eine Kopie.

Schon nach ca. 2 bis 15 Minuten liegt die Entscheidung der CREDITPLUS BANK AG bei uns vor und der Weg ans Ziel ist für Sie nun endgültig frei.


Nach ein paar Formalitäten wie Kredit- und Kaufvertrag mit Ihrem Kundenberater erledigen, und schon kann es losgehen.

Und damit auch nach dem Abschluß des Kreditvertrages alles zu Ihrer vollsten Zufriedenheit weiterläuft, empfehlen wir Ihnen diese Info-Mappe aufzubewahren, denn in ihr finden Sie auch Informationen und Ansprechpartner zu Fragen, die erst im Laufe oder zum Ende der Finanzierung auftreten.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: Wenn Sie nur Helme, Bekleidung und Zubehör finanzieren möchten, so teilen Sie dies bitte vor Beginn des Verkaufsgespräches Ihrem Kundenberater mit.

Überzeugt? Bestimmt! Also nicht zweifeln - starten Sie durch in die neue Saison!

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Die Restschuldversicherungen Kombi und Kombi Plus

Die günstigen Restschuldversicherungen (RSV) sind zusätzliche, allerdings nicht zwingend notwendige Leistungen zu unseren Finanzierungsangeboten.
Wir empfehlen Ihnen aber immer zumindest den Abschluß einer RSV Kombi.

Eine optimale Absicherung für Sie und Ihre Familie vor finanziellen Engpässen bietet die RSV Kombi Plus, bei der zusätzlich noch eine Arbeitslosigkeitsversicherung integriert ist (siehe Kästen unten).

Die in unseren Angeboten genannten EURO-Beträge sind die monatlichen Beiträge, die zu der eigentlichen monatlichen Rate addiert werden.

Der Teilzahlungspreis der RSV errechnet sich aus dem Beitrag x Laufzeit. Bei z.B. einer KTM - Finanzierung über EURO 5.000,- und einer Laufzeit von 47 Monaten ergibt sich eine RSV-Kombi-Rate von nur EURO 4,40. Der RSV-Teilzahlungspreis beträgt demnach EURO 206,80 (Monatlicher Beitrag x Laufzeit).

Der Einheitstarif ist unabhänig von Alter und vom Geschlecht.

Ihr Kundenberater berät und informiert Sie gerne persönlich über die vielen Vorteile der Restschuldversicherungen. Von ihm erhalten Sie auf Wunsch auch gerne die genauen Vertragsbedingungen.

Die Restschuldversicherung Kombi: Die Restschuldversicherung Kombi Plus:
Versicherungsschutz bei: Todesfall, Unfall, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers 1.

Im Todesfall werden die ausstehenden Raten in einer Summe an die Bank gezahlt.

Bei 100%iger Invalidität wird der doppelte Kreditbetrag gezahlt, bei Teilindividualität entsprechend reduziert (Voraussetzung für Leistungen: Der Individualitätsgrad beträgt mehr als 25%).

Des weiteren zahlt unsere Versicherungsgesellschaft im Falle einer durch Krankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers pro Tag 1/30 der monatlichen Rate.
Die Zahlung beginnt am 30. Tag der Krankheit, also nach bevor der Arbeitgeber die Gesetzliche Lohnfortzahlung einstellen kann.

Übrigens: Die Leistungen bei unfallbedingter Invalidität und Arbeitsunfähigkeit werden unabhängig voneinander erbracht!
Versicherbare Personen: Eintrittsalter 18 - 64 Jahre, maximales Vertragsablauf-Endalter 65 Jahre.
Versicherungsschutz bei: Todesfall, Unfall, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit (siehe RSV Kombi) und Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers 1.

Im Falle der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit übernimmt unsere Versicherungsgesellschaft nach einer Karenzzeit von 3 Monaten für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens aber für 12 Monate, die monatlichen Raten.

Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist die unfreiwillige Arbeitslosigkeit, d.h. im Falle von z.B. einer Versetzung in den Ruhestand, einer vom Arbeitnehmer ausgehenden oder durch sein Verhalten bedingten Kündigung, liegt diese nicht vor.

Des weiteren muss nach Abschluß des Versicherungsvertrages mindestens ein halbes Jahr vergangen sein, bevor die unfreiwillige Arbeitslosigkeit eintritt.



Versicherbare Personen: Eintrittsalter 18 - 50 Jahre, maximales Vertragsablauf-Endalter 55 Jahre. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Personen, die nicht berufstätig sind (Schüler, Studenten etc.) oder sonst keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld haben (Selbstständige, Beamte etc.).
Stiftung Warentest (Finanztest 1/99: ... der Abschluß einer solchen Police auch durchaus sinnvoll.

Erstes Beispiel:

Herr H. aus U. hat sich ein neues Motorrad gekauft und zur Finanzierung einen Kreditvertrag mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen.
Die einmalige Prämie für die Versicherung hat nur EURO 269,45 betragen. Nach sieben Monaten ist er an Hirnhautentzündung erkrankt und wurde erwerbsunfähig. Für die restliche Vertragslaufzeit von 65 Monaten hat die Versicherung die monatlichen Raten von EURO 119,- übernommen.
Insgesamt sind somit mehr als EURO 7.735,- ausbezahlt worden.


Zweites Beispiel:

Der kaufmännische Angestellte Herr G. aus R. hat einen Kreditvertrag mit einer RSV-Kombi abgeschlossen, in der eine Unfallversicherung enthalten ist.
Herr G. ist durch einen Unfall vollkommen erblindet. Trotz intensiver medizinischer Behandlung konnte das Sehvermögen nicht wieder hergestellt werden.
Nach Beendigung der Umschulungsmaßnahmen arbeitet Herr G. heute in einem Call-Center.
Neben den Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung - während der ärztlichen Behandlung und der Umschulungsmaßnahme - hat er aufgrund seiner 100%-igen Invalidität den doppelten Restbetrag als einmalige Auszahlung erhalten.


Drittes Beispiel:

Herr M. arbeitete 15 Jahre als Angestellter in einem Metallverarbeitenden Betrieb. Am 1. Mai 2001 kaufte er sich ein neues Motorrad und schloss zu dessen Finanzierung einen Kreditvertrag über 36 Monate ab mit einer RSV Kombi Plus ab. Die einmalige Prämie betrug für die Versicherung EURO 318,30.
Zum 30. September 2001 wurde Herrn M. aus betrieblichen Gründen gekündigt. Ab Oktober 2001 erhielt Herr M. nun Arbeitslosengeld, nach der dreimonatigen Karenzzeit zahlte die RSV Kombi Plus ab Januar 2002 die anfallenden monatlichen Raten. Herr M. hat glücklicher Weise zum 01. Oktober 2002 wieder eine neue Anstellung gefunden.
Die Versicherung hat von Januar bis September 2002 die monatlichen Raten von EURO 170,85 und somit EURO 1.537,65 an Herrn M. ausgezahlt.

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Hinweise zum Ausfüllen des Kreditantrags und der Selbstauskunft
Grundlage zur Gewährung eines Kredites ist die Prüfung Ihrer Bonität. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, dass Formular "Kreditanfrage und Selbstauskunft" (
Download) nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und zu unterschreiben. Selbstverständlich können Sie dies auch direkt persönlich oder per Telefon mit Ihrem Kundenberater machen. Dieser ist Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich.

Die ausgefüllte und unterschriebene Kreditanfrage und Selbstauskunft schicken Sie entweder per Post oder per Fax an uns zurück.
Nach Eingang der Anfrage benötigen wir in der Regel ca. eine Viertel Stunde zur Prüfung. Sie erhalten von uns schnellstmöglich telefonisch Bescheid über die Entscheidung der CREDITPLUS BANK AG, und darüber, wie Ihr Auftrag nun weiter abgewickelt wird.
Um Ihnen aber das Ausfüllen in aller Ruhe zu Hause zu erleichtern, finden Sie nachfolgend die ausgefüllte Kreditanfrage und Selbstauskunft unseres Kunden Herrn Michael Mustermann, mit der wir Ihnen wichtige Hinweise zu den einzelnen Fragen erläutern möchten:

Muster Kreditanfrage und Selbstauskunft

zu Block 1) Personalien:

Tragen Sie hier bitte Ihre Personalien ein. Denken Sie unbedingt daran, alle Vornamen anzugeben.
Das Feld "dort seit" füllen Sie mit dem Monat und dem Jahr, seit dem Sie unter der genannten Anschrift wohnhaft sind.

zu Block 2) Voranschrift / Geburtsdaten:

Diese Felder müssen nur dann ausgefüllt werden, wenn Sie weniger als 24 Monate unter der in Block 1) angegebenen Anschrift wohnen.

zu Block 3) Legitimation:

Bitte kreuzen Sie an, wodurch Sie sich ausweisen. PA steht für Personalausweis und RP für Reisepaß.

zu Block 4) Nationalität / Zusatz ausländische Kreditnehmer:

Kreditnehmer, die eine andere als die Deutsche Nationalität, einzutragen in dem Feld "Nationalität", besitzen, und kein Bürger eines Staates der Europäischen Union sind, müssen zusätzlich die Felder "Aufenthaltsgenehmigung" und "Arbeitserlaubnis" ausfüllen.

zu Block 5) Familienstand:

Neben dem Eintrag des Familienstandes fügen Sie bitte die Zahl aller Ihrer Kinder ein, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gleich ob Sie in Ihrem Haushalt leben oder nicht. Im Feld "Unterhalt" geben Sie bitte nur Unterhaltszahlungen an, die Sie leisten müssen. Unterhalt den Sie beziehen, vermerken Sie bitte im Block 10), Einkommen, im Feld "Nachweisbare Nebeneinkünfte" mit dem Vermerk "Unterhalt".

zu Block 6) Bankverbindung:

Geben Sie die Bankverbindung an, von der wir Ihre Raten abbuchen sollen.
Hier kann auch schon der Abbuchungstermin (15. oder 30. eines Monats) vermerkt werden.

Die Angabe einer Kredit-/EC-Karte kann entfallen, wenn Sie Ihr Einkommen durch das Einreichen einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung nachweisen möchten.

zu Block 7a) Beruf und Arbeitgeber und
zu Block 7b) vorheriger Arbeitgeber:

In das Feld "Beruf" tragen Sie bitte die Bezeichnung Ihrer zur Zeit ausgeübten Tätigkeit ein, in das Feld "Erlernter Beruf" die des Berufes, in dem Sie eine abgeschlossene Ausbildung besitzen.

In "Arbeitgeber/Branche" fügen Sie lediglich den Firmennamen des Unternehmens bei dem Sie arbeiten ein, in das Feld "Firmensitz" nur den Ort. Die Angabe einer genauen Adresse (Straße usw.) ist nicht zwingend erforderlich. Ebenso können Sie auf das Ausfüllen des Feldes "Telefon" verzichten.

Wenn Sie nicht möchten, dass die CREDITPLUS BANK AG Anfragen an Ihren Arbeitgeber richten kann, so streichen Sie den entsprechenden Text ("Ich / wir bevollmächtige/n...") sichtbar durch. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf den Entscheid über Ihre Kreditanfrage.

Die Felder "Vorheriger Arbeitgeber" und dessen "Anschrift" sowie die Dauer Ihrer Beschäftigung in abgerundeten Jahren ("Dort tätig") müssen nur dann ausgefüllt werden, wenn Sie weniger als 24 Monate beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sind.

Selbständige Kreditnehmer geben im Block 7) bitte den Namen und den Sitz Ihrer Firma an, sowie im Feld "Dort seit" die Dauer der Existenz dieser Firma.

zu Block 8) Wohnung:

Art der Wohnung. Leben Sie z.B. mit Ihrer Freundin bzw. Ihrem Freund zusammen in deren bzw. dessen Wohnung, so kreuzen Sie das Feld "Eltern" an, und schreiben Sie dahinter "Freundin bzw. Freund". Bitte beachten Sie dann die Hinweise zu Block 10), Feld "Miete/Abtrag"!

zu Block 9) PKW:

Geben Sie bitte an, ob auf Sie ein PKW zugelassen ist.

zu Block 10) Einkommen:

In das Feld Einkommen tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen (nicht das Einkommen Ihres Haushaltes!) ohne Kinder- oder Erziehungsgeld ein. Schwankt dieses stark, so bilden Sie einen Jahresmittelwert. Beachten Sie, dass die genannte Zahl belegbar sein muß! (Bei stark schwankenden Einkommen bitte 3 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen einreichen).

Unter "Kindergeld" fügen Sie das auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkte Kinder- und Erziehungsgeld ein. Nebeneinkünfte, welche ebenfalls belegbar sein müssen, tragen Sie unter Angabe der Art der Einkünfte (z.B. Nebenjob, Mieteinnahmen usw.) in die Felder "nachweisbare Nebeneinkünfte" und "Art".

Die monatlich anfallenden Wohnkosten, also die Miete oder den Hausabtrag, die sie bezahlen, geben Sie bitte ebenfalls an. Beachten Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Miete angeben, ob der Betrag kalt oder warm ist. Leben Sie in einer Wohngemeinschaft oder mit Ihrer Freundin bzw. Ihrem Freund zusammen und zahlen nur einen Mietanteil, so setzen Sie bitte zusätzlich einen entsprechenden Vermerk ein.

Unter dem Feld "Sonstige Kreditverpflichtungen" fassen Sie bitte alle Kredit- und Leasingraten zusammen, die Sie pro Monat abtragen müssen.
Kosten wie z.B. die monatliche Grundgebühr für Ihr Mobiltelefon fallen nicht unter diesen Punkt.

zu Block "Kaufsache":

Tragen Sie hier bitte, um Mißverständnisse zu vermeiden, die Daten des Fahrzeugs ein, welches Sie finanzieren möchten. Es ist für uns sehr hilfreich, wenn Sie auch die Farbe und Ausstattung sowie die PS-Version, die Sie wünschen angeben.

Des weiteren tragen Sie bitte das Angebot (wenn vorhanden Datum, Nummer usw. angeben), für das Sie sich entschieden haben, in den mittleren Felderblock ein.

In dem rechten kreuzen Sie die gewünschte RSV-Art an. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter "Die Restschuldversicherungen Kombi und Kombi Plus".

Ebenfalls angegeben werden muß hier die Laufzeit und die Art der Finanzierung: A = Standardfinanzierung, B = Ballonfinanzierung.

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Die meistgestellten Fragen
Wir wollen Transparenz! Wir möchten, daß Sie bestens informiert sind, und deshalb die richtigen Entscheidungen treffen können.
Deshalb haben wir Ihnen nachfolgend die meistgestellten Fragen und natürlich die dazu gehörigen Antworten aufgelistet, damit Sie vor und nach dem Abschluß Ihrer Finanzierung jederzeit alle entstehenden Fragen klären können.
Selbstverständlich steht Ihnen aber sowohl Ihr Kundenberater, als auch die Mitarbeiter unserer Kooperationspartner, mit Rat und Tat zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Wir beraten und informieren Sie gerne!

Begriffserklärung
Grundpreis Listen- bzw. Kaufpreis incl. Transport- und Zusatzkosten, von dem aus die Finanzierung berechnet wird.
Anzahlung Der Betrag, den Sie, ausgehend vom Grundpreis, anzahlen möchten.
Nettokreditbetrag Finanzierte Summe, also der Grundpreis abzüglich der eventuellen Anzahlung
Effektiver Jahreszins Zinssatz, zu dem Ihr Kredit verzinst wird.
Laufzeit Planmäßige Laufzeit des Kredites in Monaten.
Ballonrate Abschlußrate bei der Ballonfinanzierung
Ablösung / Restbetrag Betrag, der zur Ablösung Ihrer Finanzierung an die CREDITPLUS BANK AG überwiesen werden muß.
Kaufgegenstand Dieser wird im Kreditvertrag lediglich mit einem Schlüssel beschrieben. Die genaue Definition entnehmen Sie bitte dem Kaufvertrag zwischen Zweirad GRISSE und Ihnen.

Was ist eine Standardfinanzierung?

Die Standardfinanzierung ist die klassische Finanzierungsform, bei der Sie monatlich Ihre vereinbarte, gleichbleibende Rate bezahlen. Mit Zahlung der letzten Rate erlischt die Sicherungsübereignung an die Bank. Der KFZ-Brief und die Bestätigung über den Ablauf der Finanzierung gehen Ihnen schnellstmöglich automatisch zu.

Was ist eine Ballonfinanzierung?

Unsere neueste Finanzierungsform bietet Ihnen die Vorteile des Leasings (niedrige monatliche Raten) in Kombination mit den Vorteilen der Finanzierung, d.h. Sie sind Eigentümer und nicht wie beim Leasing nur Mieter des Fahrzeuges und können dieses nach Ihren Vorstellungen versichern, umbauen usw.

Eine Anzahlung von mindestens 25%, die in 5%-Schritten erhöht werden kann, ist erforderlich.

Des weiteren muss die Höhe der letzten Rate, des Ballons, festgelegt werden. Dieser kann bei Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten wahlweise 30, 40, 50 oder 60%, bei einer Laufzeit von 36 Monaten 30, 40, oder 50% und bei einer Laufzeit von 47 Monaten 30% des Grundpreises betragen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Extrem niedrige monatliche Belastungen geben Ihnen die nötige finanzielle Freiheit und die Ballonrate erleichtert das Prozedere bei der Inzahlungnahme Ihres Fahrzeuges ungemein - sowohl für Sie als auch für uns.
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zu vielen Leasingverträgen keine Verkaufsverpflichtung für Sie aber auch keine Rückkaufsverpflichtung für uns besteht.

Interessant ist die Ballonfinanzierung vor allem für Kunden, die z.B. in 24 Monaten die Auszahlung eines Bausparvertrages oder ähnlichem erwarten, die Ihr Fahrzeug nach Ablauf der Finanzierung in Zahlung geben möchten und innerhalb der Laufzeit möglichst geringe Raten wünschen.

ACHTUNG: Zwar ist eine weitere Finanzierung der Ballonrate zu den aktuellen Standardkonditionen (zur Zeit 7,9% eff. p. A.) möglich, doch sollten Sie beachten, dass die Ballonfinanzierung nur dann finanziell interessant ist, wenn die Ballonrate planmäßig gezahlt bzw. abgelöst wird.

Bitte informieren Sie sich, aufgrund der sehr komplexen Thematik, genauer bei Ihrem Kundenberater, der Sie gerne ausführlich informiert!

Was ist unter dem Begriff "Sonderprogramm" zu verstehen?

Unter dem Begriff Sonderprogramm werden verschiedene Variationsmöglichkeiten zusammengefaßt. Diese dienen dazu, jedem Ihrer Wünsche gerecht werden zu können. Ihr Kundenberater informiert und berät Sie gerne.

Wie und in welchem Umfang kann die KFZ-Versicherung mitfinanziert werden?

Vorerst besteht diese Möglichkeit nur bei SUZUKI Fahrzeugen ab 125 ccm und mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Die Finanzierung der KFZ-Versicherung erfolgt zum jeweils aktuellen Zinssatz.

Die Versicherungsleistung:

HAFTPFLICHT:
EURO 50 Millionen Deckung (bei Personenschäden Versicherungssumme höchstens EURO 8 Millionen je geschädigter Person)

TEILKASKO
Mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von EURO 350,-

Grundlage für diesen Versicherungsschutz sind die "Allgemeinen Bedingungen für due Kraftfahrtversicherung" (AKB) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Versicherungsprämien pro Jahr (inkl. 16% Versicherungssteuer): Versicherungsnehmer über 25 Jahre: Versicherungsnehmer unter 25 Jahre:
Leichtkrafträder über 80 km/h EURO 132,- EURO 156,-
Leichtkraftroller über 80 km/h EURO 119,- EURO 140,-
Motorräder bis 7 kW (9,5 PS) EURO 59,- EURO 70,-
Motorräder bis 13 kW (17 PS) EURO 70,- EURO 82,-
Motorräder bis 20 kW (27 PS) EURO 119,- EURO 140,-
Motorräder bis 37 kW (50 PS) EURO 132,- EURO 156,-
Motorräder bis 57 kW (78 PS) EURO 167,- EURO 197,-
Motorräder bis 72 kW (98 PS) EURO 293,- EURO 345,-
Motorräder über 72 kW (98 PS) EURO 461,- EURO 542,-

Die KFZ-Versicherung kann für 12 Monate bei einer Finanzierungslaufzeit von 12, 24, 36, 47 oder 60 Monaten in Anspruch genommen werden.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: 1) jünger oder 2) alter als 25 Jahre.

Ihre Vorteile im Überblick:

+ Finanzierung der Versicherungsgebühren zum jeweils aktuellen Zinssatz
+ Eine einheitliche Prämie während der kompletten Laufzeit der Versicherung bis maximal 36 Monate
+ Keine Beiragserhöhung im Schadensfall
+ Nicht in Anspruch genommene Versicherungsleistungen werden Ihnen zurückerstattet
+ Monatliche Zahlungsweise ohne Aufschläge
+ Bei Saisonkennzeichen wird die nicht verbrauchte Versicherungslaufzeit zurückerstattet
+ Nach dem Ablauf des Versicherung erhält der Versicherungsnehmer eine Bestätigung über den in der Laufzeit der Versicherung erreichten Schadensfreiheitsrabatt
+ Die Versicherungs-Doppelkarte erhalten Sie sofort und bequem von Ihrem Kundenberater

Allgemeines:

Ca. 6 Wochen nach der Zulassung des Fahrzeuges erhalten Sie anstatt einer Police eine Halterbestätigung Motorrad von der Versicherung.

Des weiteren wird Ihnen ein Blatt "Erklärung Schadensfreiheitsrabatt", welches zur Anrechnung Ihres Schadensfreiheitsrabattes notwendig ist, zugesandt. Dieses füllen Sie bitte vollständig aus und senden es an die ZÜRICH AGRIPINA Versicherung AG zurück.

Wie und in welchem Umfang kann Zubehör mitfinanziert werden

Zubehör kann jederzeit, also auch unabhänig vom Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges, über unser "Alles klar"-Programm finanziert werden.
Eine Anzahlung im eigentlichen Sinn ist nicht erforderlich. Ledeglich die anfallenden Zinsen sind bei Übernahme der finanzierten Artikel in bar zu zahlen, damit die Abwicklung für Sie wie auch für uns und die CREDITPLUS BANK AG so einfach wie möglich bleibt.
Sie zahlen Ihre Raten bequem in 10 oder 20 Monaten.

Allgemeines:

Die Finanzierung des Zubehörs erfolgt zur Zeit zum einem Zinssatz von 0,0% eff. p.A. über unser "Alles klar in 10 oder 20 Monaten"-Programm. Neben Zubehör können z.B. auch Werkstattleistungen finanziert werden.

Welche Unterlagen werden gefordert?

Arbeiter / Angestellte: Wir benötigen, zusammen mit dem Einreichen der Kreditanfrage und Selbstauskunft, eine Kopie Ihres Personalausweises als Identifikationsnachweis und Ihre aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Einkommensnachweis. Liegt der Nettokreditbetrag unter EURO 4.000,- können Sie alternativ auch nur Ihre Kredit- oder EC-Karte einreichen.
Selbständige: Wir benötigen, zusammen mit dem Einreichen der Kreditanfrage und Selbstauskunft, eine Kopie Ihres Personalausweises als Identifikationsnachweis und Ihre gültige EC- oder Kreditkarte als Einkommensnachweis. Liegt der Nettokreditbetrag über EURO 10.000,01 muss zusätzlich eine BWA oder ein Einkommensnachweis vom Steuerberater oder eine Bankauskunft eingereicht werden.

Welchen Charakter hat der Kreditnehmer 2?

Dieser ist der (Ausfall-) Bürge für den Kreditnehmer 1. Falls dieser, egal aus welchen Gründen die Zahlungen nicht mehr leistet oder leisten kann, muß der Kreditnehmer 2 die Forderung begleichen, sofern eine Eintreibung beim Kreditnehmer 1 fruchtlos geblieben ist. Ein Bürge wird nur in gewissen Situationen gefordert.

Eine optimale Absicherung für diesen und natürlich auch den Kreditnehmer 1 bieten die Restschuldversicherungen Kombi und Kombi Plus.

Werden Bearbeitungsgebühren beim Abschluß des Kredites berechnet?

Generell neiçn. Lediglich bei der Finanzierung von Helmen, Bekleidung und Zubehör werden 3% Bearbeitungsgebühren, gerechnet vom Nettokreditbetrag, berechnet.

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Wird dass Fahrzeug nicht auf Sie, den Kreditnehmer 1, zugelassen, so muß eine Sicherungsübereignung von der im KFZ-Brief als Eigentümer eingetragenen Person an die CREDITPLUS BANK AG unterzeichnet werden.

Muß eine Restschuldversicherung (RSV) abgeschlossen werden?

Generell nein, allerdings empfehlen wir dies aus Gründen der optimalen Absicherung des Kreditnehmers und dessen Angehörigen, immer zumindest als RSV Kombi. Durch den günstigen Versicherungsbeitrag, der ja auch mitfinanziert wird, und der guten Leistung, schließen fast 90% aller Kreditnehmer eine solche RSV ab.

In unseren Angeboten ist diese seperat angegeben und wird bei Abschluß an Ihre persönlichen Daten angepaßt, da Nettokredithöhe, Laufzeit und eventuell die Höhe der Ballonrate Faktoren sind, nach denen sich diese rechnet.

Ihr Kundenberater erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot (siehe auch "Die Restschuldversicherungen Kombi und Kombi Plus").

In einigen Fällen kann die CREDITPLUS BANK AG den Abschluß einer solchen Versicherung zur Voraussetzung zur Gewährung des Kredites machen.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Ja. Binnen zwei Wochen nach Eingang des Kreditvertrages bei der CREDITPLUS BANK AG können Sie diesen widerrufen.
Zusammen mit dem Absenden des Widerrufs ist der Rechnungsbetrages in Bar auszugleichen, denn der Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns ist vom Widerruf nicht betroffen.

Zu welchem Termin läuft der Kredit an?

Frühestens 30, spätestens 45 Tage nach Auslieferung des Finanzierungsobjektes, selbst dann, wenn in dem früher geschlossenem Kreditvertrag ein anderes Datum eingedruckt ist.

Wann werden die monatlichen Raten abgebucht?

Wahlweise am 15. oder am 30 des Monats.

Kann der Zinssatz sich im Laufe des Kreditvertrages verändern?

Nein. Unsere Angebote basieren auf festen, effektiven Zinssätzen, die über die gesamte Laufzeit konstant bleiben.

Wer ist Eigentümer des Fahrzeuges?

Sie sind im KFZ-Brief eingetragener Eigentümer, übereignen das Finanzierungsobjekt aber zur Absicherung des Kredites an die CREDITPLUS BANK AG (Sicherungsübereignung). Wird das Fahrzeug nicht auf Sie, den Kreditnehmer 1, zugelassen, so muß eine Sicherungsübereignung von der im KFZ-Brief als Eigentümer eingetragenen Person an die CREDITPLUS BANK AG unterzeichnet werden.

Kann ich den KFZ-Brief behalten?

Generell nein. Der KFZ-Brief geht, bedingt durch die Sicherungsübereignung für mindestens 6 Monate an die CREDITPLUS BANK AG. Danach wird automatisch geprüft, ob in dieser Zeit Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Ist dies nicht der Fall, und liegen auch sonst keine Gründe vor die dies verhindern, geht der KFZ-Brief i.d.R. an den Eigentümer zur Verwahrung. Die Sicherungsübereignung bleibt bestehen. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.
In allen anderen Fällen kann der KFZ-Brief, zwecks Ab- und Wiederanmeldung oder technischen Änderungen von uns angefordert werden, und geht dann entsprechend wieder zurück.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die CREDITPLUS BANK AG ab dem 01.07.2002 für das Handling und die Zusendung des KFZ-Briefes generell EURO 17,50 berechnet. Ihr Kundenberater wird mit der für Sie zuständigen Filiale in den meisten Fällen eine Kostenübernahme seitens der Bank erwirken können.

Muß ich das Fahrzeug Vollkasko versichern?

Generell nein. Sie können in der Regel sowohl Versicherungsart als auch -gesellschaft frei wählen. Das Fahrzeug muß dann lediglich nach den gesetzlichen Vorschriften versichert sein.
In seltenen Ausnahmefällen kann die CREDITPLUS BANK AG aber, zur Absicherung des Ihr sicherungsübereigneten Fahrzeuges, entweder eine Vollkasko- Versicherung fordern oder aber die Vergabe des Kredites vom Abschluß einer Restschuldversicherung Kombi oder Kombi Plus abhängig machen. In diesem Fall teilt Ihr Kundenberater Ihnen dieses natürlich mit der Bestätigung des Kredites mit.

Kann der Kredit vorzeitig abgelöst werden?

Ja. Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestlaufzeit von 6 Monaten ist eine Kündigung möglich, wobei bei privater Ablösung die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden muß oder aber, wenn die Ablösung sofort erfolgen soll, ein Prozent des Restbetrags, mindestens aber EURO 40,- an Bearbeitungsgebühren anfallen.
Der bei der CREDITPLUS BANK AG angefragte Restbetrag muß von Ihnen, unter Angabe Ihrer Kontonummer bei der CREDITPLUS BANK AG an diese überwiesen werden. Der KFZ-Brief und eine Bestätigung der Ablösung gehen Ihnen schnellstmöglich zu.
Wird der Kredit über uns abgelöst, und ein neues Fahrzeug finanziert, so entfällt diese Kündigungsfrist ebenso wie die Bearbeitungsgebühren.

Des weiteren erhalten ab 01.01.2005 alle Käufer einer SUZUKI, die binnen der ersten 24 Monate nach Finanzierungsbeginn ihr Fahrzeug wieder bei uns in Zahlung geben und eine neue SUZUKI kaufen, einen Umfinanzierungsbonus. Finanzierungsbeginn des neuen Motorrades und die Ablösung der alten Finanzierung muss dabei zeitgleich erfolgen. Ihr Kundenberater erläutert Ihnen gerne weitere Details.

Werden mir bei vorzeitiger Ablösung des Kredites Beiträge zur Restschuldversicherung zurückerstattet?

Ja. Selbstverständlich erhalten Sie bei vorzeitiger Kündigung des Kredites, nach Meldung an die FEBS AG, von dieser die Beiträge für die restlichen Monate bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Kreditlaufzeit zurückerstattet.

Können Sonderzahlungen geleistet werden?

Ja. Hierbei ist lediglich die gesetzliche Mindestlaufzeit zu beachten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an, wobei die Sonderzahlung eine angemessene Höhe haben sollte. Danach ergeben sich zwei Möglichkeiten, den Kredit weiterlaufen zu lassen:

1) Durch die Sonderzahlung verringern sich die folgenden Raten. Die Gesamtzahl der Raten bleibt bei der ursprünglich vereinbarten Zahl.

2) Die Höhe der Sonderzahlung entspricht z.B. genau 6 Monatsraten. Die monatliche Rate soll in ihrer Höhe unverändert bleiben, wodurch die Sonderzahlung die Anzahl der Raten um 6 reduziert, also z.B. statt total 36 nur total 30 Monatsraten.

Sonderzahlungen, wie gesagt in angemessener Höhe, können beliebig oft geleistet werden. Die Zinsen reduzieren sich entsprechend.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zur Restschuldversicherung.

Bis zum Abschluß des Kredites (und natürlich auch danach), ist Ihr Kundenberater Ihr genereller Ansprechpartner. In speziellen Fragen empfiehlt es sich aber, direkt mit unserem Kooperationspartner, der FEBS AG Kontakt aufzunehmen. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:
FEBS Financial & Employee Benefits Service AG, Richard-Reitzner-Allee 1, 85540 Haar/München, Telefon: 0 89 / 43 607 - 0, Telefax: 0 89 / 43 607 - 177

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zur KFZ-Versicherung?

Bis zum Abschluß des Kredites (und natürlich auch danach), ist Ihr Kundenberater Ihr genereller Ansprechpartner. In speziellen Fragen empfiehlt es sich aber, direkt mit unserem Kooperationspartner, der ZÜRICH AGRIPINA Versicherung AG Kontakt aufzunehmen. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:

ZÜRICH AGRIPINA Versicherung AG, Service-Center Frankfurt, Postfach 20 02 40, 60606 Frankfurt a. M., Telefon: 0 69 / 9 71 16 - 0.

Bitte beachten Sie auch den Punkt "Wie erfolgt die Schadensabwicklung bei der KFZ-Versicherung?".

Wie erfolgt die Schadensabwicklung bei der KFZ-Versicherung?

Die Schadensabwicklung, aber auch die Anforderung von z.B. neuen Versicherungs-Doppelkarten für einen Wohnortwechsel, erfolgt direkt über unserem Kooperationspartner, die Zürich Agripina Versicherung AG, Service-Center PK Schaden), Franklinstrasse 52, 60486 Frankfurt a.M. Bitte wenden Sie sich an folgende Sachbearbeiter:

Frau Lutz, Telefon: 0 69 / 97 116 - 345
Frau Waller, Telefon: 0 69 / 97 116 - 326
Herr Blatt, Telefon: 0 69 / 97 116 - 365

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zum Kredit (Sonderzahlungen, vorzeitige Ablösung usw.)?

Bis zum Abschluß des Kredites (und natürlich auch danach), ist Ihr Kundenberater Ihr genereller Ansprechpartner. In speziellen Fragen empfiehlt es sich aber, direkt mit unserem Kooperationspartner, der CREDITPLUS BANK AG Kontakt aufzunehmen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Filiale:

Filiale / Ort Anschrift Telefon Telefax Ansprechpartner
01067 Dresden Wettiner Platz 10 0351/8679260 8679270 Herr Domenik Dobrew
04103 Leipzig Ritterstrasse 30-36 0341/141730 2118186 Frau Monika Müller
10627 Berlin Wilmersdorfer Strasse 131 030/3110013 31100140 Frau Carmen Hiller
18055 Rostock Rungestrasse 16 0381/497900 4979010 Herr Heiko Hannemann
20345 Hamburg Große Theaterstrasse 42 040/351211 343595 Herr Herbert Brünig
30159 Hannover Schiffgraben 15 0511/366950 3669533 Herr Georg Scholz
45127 Essen Am Handelshof 1 0201/820633 8206340 Frau Anne Brüggenhorst
50667 Köln Breite Strasse 21 0800/2363342 0221/48557910 Herr Andreas Danel
60325 Frankfurt a.M. Bockenheimer Landstrasse 13-15 069/7191510 719151116 Herr Jürgen Walter
68161 Mannheim Augustaanlage 59a 0621/129840 22687 Herr Bernd Zöller
70178 Stuttgart Sophienstrasse 41 0711/664994 6649933 Herr Thomas Sedlmeier
80331 München Augustenstrasse 96a 089/210110-0 210110-11 Herr Klaus Hansel
90402 Nürnberg Theatergasse 14 0800/2363342 0911/36632-10 Herr Holger Bauer
99084 Erfurt Anger 10 0361/659550 6438773 Herr Harald Schuhardt

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