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KKr Versicherung
KKr Versicherung: Die meistgestellten Fragen
KKr Versicherung: Angebot der Württembergischen Versicherung AG


KKr Versicherung

Am 01. März 2010 beginnt für alle Fahrer von Fahrzeugen bis 50 cm³ (Klein-Krafträder / KKr) das neue Versicherungsjahr.
Die Versicherungskennzeichen haben diesmal eine blaue Schrift auf hellem, reflektierendem Grund und sind ab sofort bei uns erhältlich.

Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, ist eine gesetzliche Pflichtversicherung!

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KKr Versicherung: Die meistgestellten Fragen

Haftplichtversicherung?

Versichert sind Schäden, die Sie durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit bei einem Anderen verursachen.
Bei einem Schaden prüft die Versicherung, ob und in welcher Höhe Ansprüche gegen Sie bestehen.
Die Versicherung wehrt unbegründete Ansprüche für Sie ab oder kommt für einen Schaden bis zur Versicherungssumme auf.

Teilkasko-Versicherung?

Die Versicherung übernimmt die Kosten der fachgerechten Reparatur oder das komplette Fahrzeug (zum Zeitwert). Bei Schäden die versacht werden durch:

Brand oder Explosion
Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Zusammenstoß mit Wild und bestimmten anderen Tierarten
Glasschäden
Kurzschluss
Marderbiss

Schadensfreiheitsklassen?

Für KKr-Versicherungen gibt es generell keine Schadensfreiheitsklassen, aber ab dem 01.03.2006 gewährt die Würtembergische Versicherung AG aufgrund einer zwei- bzw. dreijährigen KKr-Versicherung einen Schadensfreiheitsrabatt auf Versicherungsverträge für z.B. Auto oder Motorrad.

Folgende Einstufungen werden vorgenommen:
3 Jahre KKr-Versicherung bei der Würtembergischen Versicherung AG: SF2 (statt SF0)
2 Jahre KKr-Versicherung bei der Würtembergischen Versicherung AG: SF1 (statt SF0)

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KKr Versicherung: Angebot der Württembergischen Versicherung AG

Datum: Haftpflicht: Haftpflicht und Teilkasko:
01.03.2017 69,90 € 134,90 €
01.04.2017 64,08 € 123,66 €
01.05.2017 58,25 € 112,42 €
01.06.2017 52,43 € 101,18 €
01.07.2017 46,60 € 89,93 €
01.08.2017 40,78 € 78,69 €
01.09.2017 34,95 € 67,45 €
01.10.2017 29,13 € 56,21 €
01.11.2017 23,30 € 44,97 €
01.12.2017 17,48 € 33,74 €
01.01.2018 11,65 € 22,48 €
01.02.2018 10,00 € 11,24 €

Haftpflicht

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen für Personenschäden 2,5 Millionen € je geschädigte Person, bei drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Millionen €, für Sachschäden 500.000,- € und für Vermögensschäden 50.000,- €

Haftpflicht und Teilkasko

Mit 150,- € Selbstbeteiligung
Bei der Deckungssumme "50 Millionen € Pauschal" ist der Betrag auf 8 Millionen € je geschädigte Person begrenzt

Allgemein

Alle Beträge inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer

Den genauen Leistungsumfang usw. entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen der
Württembergischen Versicherung AG

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